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Das Amt Nortorfer Land nimmt die Anträge zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Vorbescheid, § 72 LBO) und die Bauanträge (§ 70 LBO), hierzu gehören auch Abbruchanträge, entgegen und leitet sie mit der Einverständniserklärung der Gemeinde an den Herren Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde als Untere Bauaufsichtsbehörde in 24768 Rendsburg, Kaiserstraße 8, weiter. Soweit Nachfragen oder grundsätzliche Fragen zu einem Antrag / Vorhaben bestehen, sollten Sie direkt mit dieser Behörde, Tel: 04331 / 2020, abgeklärt werden. Siehe auch Homepage des Kreisbauamtes unter: http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/deutsch/umwelt/bauen/kreisbau.htmhttp://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/deutsch/umwelt/bauen/kreisbau.htm<//a>