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Der neue ePass kommt

Mehr Sicherheit durch den Chip im Reisepass

Jeder ab 01. November 2005 beantragte Reisepass wird mit einem Chip ausgestattet sein, der zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild enthält. Für diesen neuen Pass wird ein Passbild benötigt, das frontal aufgenommen sein muss. Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei siehe link unten. Ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst.

Mit dem neuen elektronischen Pass, kurz ePass genannt, wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.

Deutschland setzt damit eine internationale Vereinbarung um, die Sicherheit des internationalen Reiseverkehrs durch Einführung biometrischer Merkmale in Pässe zu erhöhen. Alle Staaten der Europäischen Union sowie viele weitere Staaten wie Japan, USA, Australien, Russland oder die Schweiz bereiten derzeit ebenfalls die Ausgabe entsprechender Pässe vor. Rechtsgrundlage der Einführung neuer Pässe in der EU ist die im Januar in Kraft getretene EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten. Sie verpflichtet alle EU-Mitglieder zur Ausgabe der neuen Pässe. Das Bundesinnenministerium hat in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesdruckerei und den Chipherstellern Philips und Infineon den neuen Reisepass entwickelt.

Die Beachtung des Datenschutzes war bei der Konzeption des neuen Reisepasses von Anfang an eine wichtige Vorgabe. Die biometrischen Daten sind durch digitale Signaturen vor Manipulationen sicher: Die Daten werden durch die ausstellende Behörde elektronisch unterschrieben, und der Chip wird nach der Herstellung gegen Löschen oder Ändern versiegelt. Der Chip kann durch einen effektiven Zugriffschutz nicht unbemerkt ausgelesen werden.

Eine Speicherung der biometrischen Daten in einer Zentraldatei wird es nicht geben.

 

Bis zum 1. November 2005 beantragte Pässe behalten ihre 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen Ende 2005 und Anfang 2007 ausgestellten Pässe, die auf dem Chip nur das Foto enthalten. Nach der ePass-Einführung im Herbst können Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik – sowohl mit Pässen der alten wie neuen Generation – weiterhin visumfrei in die USA einreisen.

Da die alten Pässe ihre Gültigkeitsdauer behalten, werden zunächst nur wenige Bürgerinnen und Bürger an den Grenzen mit ePass erscheinen. Mit dem allmählichen Ansteigen dieser Zahl werden die Grenzkontrollpunkte sukzessive mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet, bis 2008 eine flächendeckende Ausstattung erreicht ist.

Durch den technischen Mehraufwand für das Passbuch, den Speicherchip, die Erfassung der biometrischen Daten und ihre Aufnahme in den ePass erhöht sich die Passgebühr auf 59 EURO für weiterhin zehn Jahre gültige Pässe. Für einen fünf Jahre gültigen ePass, der Personen ausgestellt wird, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 EURO. Die Passgebühr enthält auch eine pauschale Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung in den Kommunen. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit weiterhin im unteren Bereich: Beispielsweise werden die biometrischen Pässe in den USA voraussichtlich etwa 75 EURO kosten, in Großbritannien ca. 103 EURO.

Die Verlängerung der bisherigen Kinderausweise entfällt ab dem 01.01.2006. Es wird dann nur noch Kinderreisepässe geben. Kosten hierfür: 13,00 Euro.

Fragen und Antworten zum ePass (Homepage des Bundesministeriums des Innern)

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