Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen Ziele sind:
a) die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten,
b) Bewertung und soweit erforderlich Vermeidung oder Verminderung von Belastungen durch Aktionspläne.
Die Umsetzung in nationales Recht geschah mit der Einfügung der §§ 47 a-f in das Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl. I, S. 1794)) und dem Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BimSchV) vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516).
Für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeuge im Jahr (dazu gehören im Amtsgebiet Nortorfer Land die Bundesautobahnen 7 und 215), hat das Land Schleswig-Holstein bis zum 30.06.2007 eine Lärmkartierung vorgenommen. Die von diesen Hauptverkehrsstraßen betroffenen Gemeinden hatten im Jahre 2008 unter Beteiligung der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen.
Die Lärmkarten und die Lärmaktionspläne für die Gemeinden Borgdorf-Seedorf, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Groß Vollstedt, Krogaspe, Langwedel und Warder finden sie im Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.de