Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein teilt mit:

 

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat unter www.identifikationsmerkmal.de den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, eine Abfrage der ihnen zugeteilten Steuer-ID durchzuführen.

Diese Möglichkeit sei vom BZSt eröffnet worden, weil in nicht unerheblichem Umfang Bürgerinnen und Bürgern, denen noch kein Mitteilungsschreiben zugegangen sei, wegen der Nachfrage ihrer jeweiligen Arbeitgeber bei dem BZSt angefragt hätten.

Eine schriftliche Auskunft über die Steuer-ID werde nur erteilt, wenn die Angaben: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort mit den bei dem BZSt aufgrund der Datenübermittlung aus dem Meldewesen gespeicherten Angaben übereinstimmten.

Das Auskunftsschreiben beschränke sich auf die Steuer-ID, ersetze also nicht das Mitteilungsschreiben über die bei dem BZSt zu einer Person gespeicherten Daten.

 

Im Hinblick auf mögliche Nachfragen der Betroffenen bei den Meldebehörden bitte ich, auf die Anfragemöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürgern hinzuweisen.

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