Nortorfer Land aktuell

07.07.09 Haushaltssatzung der Gemeinde Dätgen für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom (...) Gesamten Artikel lesen »

07.07.09 Haushaltssatzung der Gemeinde Emkendorf für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.06.2009 (...) Gesamten Artikel lesen »

Breitbandförderung

Förderung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Bargstedt

Die Gemeinde Bargstedt hat in ihrer Sitzung vom 26.10.2011 beschlossen, einen Zuschuss zur Breitbandversorgung zu gewähren.

Ziel der Förderung ist es, einen Ausbau der Breitbandversorgung mit Glasfaserkabeln im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen und damit gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. Die Versorgung mit zukunftsfähigen Breitbandtechnologien ist eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme und wird in Zukunft einen immer wichtigeren Stellenwert innerhalb der Daseinsvorsorge haben. Zu diesem Zweck werden Telekomunikationsteilnehmer in der Gemeinde Bargstedt gefördert, wenn ihnen der Anschluss an die Telekommunikationsversorgung durch Glasfaserkabel nur durch über ein bestimmtes Maß hinausgehende Kosten möglich ist.

Die Voraussetzungen für eine Förderung stehen in der erlassenen Förderrichtlinie.

Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses kann hier heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Er muss dann unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt Nortorfer Land eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andres, Rathaus Nortorf Zimmer 206, Tel. 04392 / 401 206, E-Mail: andres(at)amt-nortorfer-land.de.

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Förderung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Bokel

Die Gemeinde Bokel hat in ihrer Sitzung vom 16.01.2012 beschlossen, einen Zuschuss zur Breitbandversorgung zu gewähren.

Ziel der Förderung ist es einen Ausbau der Breitbandversorgung mit Glasfaserkabeln im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen und damit gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. Die Versorgung mit zukunftsfähigen Breitbandtechnologien ist eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme und wird in Zukunft einen immer wichtigeren Stellenwert innerhalb der Daseinsvorsorge haben. Zu diesem Zweck werden Telekomunikationsteilnehmer in der Gemeinde Bokel gefördert, wenn ihnen der Anschluss an die Telekommunikationsversorgung durch Glasfaserkabel nur durch über ein bestimmtes Maß hinausgehende Kosten möglich ist. 

Die Voraussetzungen für eine Förderung stehen in der erlassenen Förderrichtlinie.

Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses kann hier heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Er muss dann unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt Nortorfer Land eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andres, Rathaus Nortorf Zimmer 206, Tel. 04392 / 401 206, E-Mail: andres(at)amt-nortorfer-land.de.

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Förderung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Brammer

Die Gemeinde Brammer hat in ihrer Sitzung vom 20.10.2011 beschlossen, einen Zuschuss zur Breitbandversorgung zu gewähren.

Ziel der Förderung ist es einen Ausbau der Breitbandversorgung mit Glasfaserkabeln im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen und damit gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. Die Versorgung mit zukunftsfähigen Breitbandtechnologien ist eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme und wird in Zukunft einen immer wichtigeren Stellenwert innerhalb der Daseinsvorsorge haben. Zu diesem Zweck werden Telekomunikationsteilnehmer in der Gemeinde Bokel gefördert, wenn ihnen der Anschluss an die Telekommunikationsversorgung durch Glasfaserkabel nur durch über ein bestimmtes Maß hinausgehende Kosten möglich ist. 

Die Voraussetzungen für eine Förderung stehen in der erlassenen Förderrichtlinie.

Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses kann hier heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Er muss dann unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt Nortorfer Land eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andres, Rathaus Nortorf Zimmer 206, Tel. 04392 / 401 206, E-Mail: andres(at)amt-nortorfer-land.de.

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Förderung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Groß Vollstedt

Die Gemeinde Groß Vollstedt hat in ihrer Sitzung vom 18.01.2012 beschlossen, einen Zuschuss zur Breitbandversorgung zu gewähren.

Ziel der Förderung ist es, einen Ausbau der Breitbandversorgung mit Glasfaserkabeln im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen und damit gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. Die Versorgung mit zukunftsfähigen Breitbandtechnologien ist eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme und wird in Zukunft einen immer wichtigeren Stellenwert innerhalb der Daseinsvorsorge haben. Zu diesem Zweck werden Telekomunikationsteilnehmer in der Gemeinde Bargstedt gefördert, wenn ihnen der Anschluss an die Telekommunikationsversorgung durch Glasfaserkabel nur durch über ein bestimmtes Maß hinausgehende Kosten möglich ist.

Die Voraussetzungen für eine Förderung stehen in der erlassenen Förderrichtlinie.

Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses kann hier heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Er muss dann unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt Nortorfer Land eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andres, Rathaus Nortorf Zimmer 206, Tel. 04392 / 401 206, E-Mail: andres(at)amt-nortorfer-land.de.