Nortorfer Land aktuell
07.07.09 Haushaltssatzung der Gemeinde Dätgen für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom (...) Gesamten Artikel lesen »
07.07.09 Haushaltssatzung der Gemeinde Emkendorf für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.06.2009 (...) Gesamten Artikel lesen »
Brandschutz + Feuerwehr
Der Amtswehrführer
Die bisherigen Amtswehrführer des Amtes Nortorfer Land waren Max Böttiger aus Dätgen (ab 15. Mai 1970), Hans-Achim Schöpke aus Bokel (ab 4. Januar 1978) und Wolfgang Bertow aus Dätgen (ab 4. Januar 1984). Der gegenwärtige Amtswehrer, Dirk Arendt aus Langwedel, hat dieses Amt seit dem 15. Juni 2002 inne.
Die Amtswehrführung berät die Gemeinden bei ihren Aufgaben und wirkt auf eine ordnungsgemäße Ausbildung und Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren hin.
Für den Amtsbereich können zur Zeit folgende Amtsinhaber benannt werden:
Amtswehrführer | Dirk Arendt, |
Stellv. Amtswehrführer | Thorsten Messale |
Beauftragte für | Ute Arendt, |
Leitung von Lehrgängen (Grundausbildungs-, Truppmann-, Truppführerlehrgänge) | Karsten Pingel, |
Aufgaben und Organisation des Feuerwehrwesens im Amtsbezirk
Die Freiwilligen Feuerwehren im Amt Nortorfer Land - Aufgaben
Gemäß der Bestimmungen des Brandschutzgesetzes haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der im wesentlichen im diesem Zusammenhang notwendigen Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten. Die öffentlichen Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Dabei ist klar, dass keine Gemeinde in der Lage und rechtlich verpflichtet ist, ihre Feuerwehr für alle denkbaren Gefahren auszurüsten. § 2 der Gemeindeordnung begrenzt die Verpflichtung auf den Rahmen der (finanziellen) Leistungsfähigkeit. Nach § 2 der Gemeindeordnung sind die Gemeinden daneben nicht verpflichtet, öffentliche Aufgaben selbst zu erfüllen, wenn dies ebenso gut auf andere Weise, insbesondere durch Private, erfüllt werden kann.
Die Freiwilligen Feuerwehren haben mit der in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten Ausrüstung bei Bränden, Not- und Unglücksfällen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren (abwehrenden Brandschutz, technische Hilfe).
Aus der Standardausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren lassen sich im wesentlichen folgende Aufgaben ableiten:
- Absichern von Unglücksstellen;
- Ausleuchten von Unglücksstellen;
- Brandbekämpfung, auch bei Verkehrsunfällen;
- Menschenrettung;
- Erste Hilfe;
- Beseitigung von Öl / Ölspuren, auch nach Verkehrsunfällen;
- Rettung eingeklemmter Personen bei Verkehrsunfällen;
- Lenzen von Gebäuden;
- bei Sturmschäden an Gebäuden evtl. absichern, einreißen;
- Beseitigung umgestürzter Bäume auf öffentlichen Straßen.
Kosten
Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist für die Geschädigten bei
- Bränden,
- der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen,
- der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden
unentgeltlich.
Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswache sowie im Falle
- vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden
- vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
- eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
- einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht
können Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privat-rechtliche Entgelte erhoben werden.
Aufbau
Freiwillige Feuerwehren sind die Gemeindefeuerwehren und Ortsfeuerwehren. In Gemeindeteilen können Ortsfeuerwehren aufgestellt werden. Sie bilden zusammen die Gemeindefeuerwehr.
Die freiwillige Feuerwehr gibt sich eine Satzung, in der sie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder regelt.
Die freiwillige Feuerwehr hat eine Einsatzabteilung. Daneben können eine Reserveabteilung, eine Jugend- und eine Ehrenabteilung bestehen.
Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Der Eintritt in den aktiven Dienst ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres, in die Jugendabteilung mit Vollendung des 10. Lebensjahres, möglich. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung zulässig.
Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens jedoch mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet, am Einsatz- und Ausbildungsdienst teilzunehmen.
Organe der freiwilligen Feuerwehr sind
- die Mitgliederversammlung,
- der Wehrvorstand.
Die aktiven Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Wehrvorstand und beschließt über alle Angelegenheiten, für die nicht der Wehrvorstand zuständig ist.
Dem Wehrvorstand einer freiwilligen Feuerwehr gehören mindestens
- die Gemeindewehrführung (Gemeindewehrführerin oder Gemeindewehrführer) oder
- die Ortswehrführung (Ortswehrführerin oder Ortswehrführer),
- die Stellvertretung (eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter),
- die Kassenverwaltung (Kassenwartin oder Kassenwart),
- die Schriftführung (Schriftführerin oder Schriftführer)
- die Gruppenführungen (Gruppenführerin oder Gruppenführer) und, soweit vorhanden, auch
- die Zugführungen (Zugführerin oder Zugführer)
an. Die Satzung der freiwilligen Feuerwehr kann weitere Mitglieder bestimmen.
Der Wehrvorstand hat insbesondere die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorzubereiten und auszuführen und Personalentscheidungen zu treffen. Das Nähere bestimmt die Satzung.
Die Mitgliederversammlung wählt in geheimer Wahl für sechs Jahre die Gemeinde- oder Ortswehrführung.
Die Gemeindewehrführung ist für die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren und die Ausbildung ihrer Mitglieder verantwortlich. Die Anordnungen der Wehrführung können nach den Bestimmungen der Satzung durch Ordnungsmaßnahmen durchgesetzt werden.
Die Gemeindewehrführung berät die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allen Fragen des Feuerwehrwesens.
Ansprechstellen
Ansprechstellen im Feuerwehrbereich auf örtlicher Ebene sind für den Amtsbereich der Amtswehrführer und bei den Gemeinden die Gemeinde- bzw. ggf. auch die Ortswehrführer.
Ansprechpartner für das Feuerwehrwesen beim Amt Nortorfer Land ist Peter Krey, Tel: 04392 - 401 112
Der Einsatz der Wehr und ggf. auch der Nachbarwehren und sonstiger Einsatzkräfte wird im Regelfall durch die Integrierte Regionalleitstelle Mitte in Kiel (IRLS) ausgelöst, sie ist unter der Notruf-Nummer 112 zu erreichen und sie sollte daher, soweit es sich nicht um untergeordnete Belange handelt, die direkt mit der örtlichen Wehr abgesprochen werden können, bei Bedarf auch angerufen werden.
Kontaktadressen der Gemeinde- und Ortswehren
Die freiwilligen Feuerwehren - Kontakt
Stand: 18.04.2013
| Gemeinde | Wehrführer | Anschrift | Kontakt |
| Stadt Nortorf Gemeindewehrführer | Thomas Schröder | Stettiner Str. 17, 24589 Nortorf | 04392 / 61 12 |
| Stadt Nortorf st. Gemeindewehrführer | Stefan Harder | Hohenwestedter Str. 20, 24589 Nortorf | 04392 / 40 79 177 |
| Bargstedt Gemeindewehrführer | Jörn Kasch | Dorfstr. 56, 24793 Bargstedt | 04392 / 28 37 |
| Bargstedt st. Gemeindew ehrführer | Aiko Sievers | Ziegelberg 3, 24793 Bargstedt | 04392 / 40 81 68 |
| Bokel Gemeindewehrführer | Ulf Maschmann | Bokelfelder Weg 4, 24802 Bokel | 04330 / 319 |
| Bokel st. Gemeindewehrführer | Jens Vogt | Rademacher Weg 15, 24802 Bokel | 04330 / 99 45 46 |
| Borgdorf-Seedorf Gemeindewehrführerin | Nina Pingel | Hauptstr. 17, 24589 Borgdorf-Seedorf | 04392 / 69 09 61 |
| Borgdorf-Seedorf st. Gemeindewehrführer | Claus Stelter | Dreiangel 13, 24589 Borgdorf-Seedorf | 04392 / 84 04 13 |
| Brammer Gemeindewehrführer | Henning Reimer | Dorfstr. 27, 24793 Brammer | 04392 / 32 33 |
| Brammer st. Gemeindewehrführer | Malte Stölting | Waldweg 1, 24793 Brammer | 04392 / 92 29 44 |
| Dätgen Gemeindewehrführer | Bernd Hameister | Schwartbarg 8, 24589 Dätgen | 04329 / 10 21 |
| Dätgen st. Gemeindewehrführer | Marco Böttiger | Dieksrade 19, 24589 Dätgen | 04329 / 15 65 |
| Eisendorf Gemeindewehrführer | Helmer Ott | In de Loh 1, 24589 Eisendorf | 04392 / 32 84 |
| Eisendorf st. Gemeindewehrführer | Matthias Walter | Dorfstraße 15, 24589 Eisendorf | 04392 / 31 52 |
| Ellerdorf Gemeindewehrführer | Dirk Sievers | Alte Dorfstr. 13, 24589 Ellerdorf | 04392 / 23 61 |
| Ellerdorf st. Gemeindewehrführer | Thomas Möller | Grundkoppeln 1 a, 24589 Ellerdorf | 04392 / 92 92 69 |
| Emkendorf Gemeindewehrführer | Sönke Wiegel | Gutshof 13, 24802 Emkendorf | 04330 / 12 31 |
| Emkendorf st. Gemeindewehrführer | Karsten Langfeldt | Kameruner Weg 32, 24802 Emkendorf | 04330 / 99 93 010 |
| Emkendorf Jungendfeuerwehrwartin | Petra Henningsen | Immenloh 35, 24802 Groß Vollstedt | 04305 / 15 76 |
| Gnutz Gemeindewehrführer | Walter Struwe | Schneidergang 6, 24622 Gnutz | 04392 / 62 46 |
| Gnutz st. Gemeindewehrführer | Heiko Maaß | Schneidergang 9, 24622 Gnutz | 04392 / 69 416 |
| Groß Vollstedt Gemeindewehrführer | Jülf Buschmann | Am Wasserturm 8, 24802 Groß Vollstedt | 04305 / 12 88 |
| Groß Vollstedt st. Gemeindewehrführer | Johannes Muhs | Barmen 1, 24802 Groß Vollstedt | 04305 / 429 |
| Krogaspe Gemeindewehrführer | Christoph Schulte-Steinberg | Heinrichshof 1, 24644 Krogaspe | 04392 / 91 15 40 0175 / 20 24 842 |
| Krogaspe st. Gemeindewehrführer | Andreas Banck | Ringstr. 11, 24644 Krogaspe | 04392 / 69 03 77 |
| Langwedel Gemeindewehrführer | Rainer Ruge | Enkendorf 5, 24631 Langwedel | 04329 / 91 28 55 |
| Langwedel st. Gemeindewehrführer | Benjamin Krause | Mühlenstr. 4 b, 24631 Langwedel | 04329 / 91 32 965 |
| Langwedel Ortswehrführer | Simon Evers | Manhagener Weg 6, 24631 Langwedel | 04329 / 2 50 |
| Langwedel st. Ortswehrführer | Philipp Schildt | Nortorfer Str. 3 a, 24631 Langwedel | 04329 / 5 60 |
| Langwedel / Blocksdorf Ortswehrführer | Klaus Röschmann | Blocksdorf 10 b, 24631 Langwedel | 04329 / 8 11 |
| Langwedel / Blocksdorf st. Ortswehrführer | Jens Stürwohld | Blocksdorf 8, 24631 Langwedel | 04329 / 10 32 |
| Oldenhütten Gemeindewehrführer | Hans-Joachim Hartmann | Am Teich 1, 24793 Oldenhütten | 04392 / 84 05 06 |
| Oldenhütten st. Gemeindewehrführer | Sören Brücker | Am Wald 6, 24793 Oldenhütten | 04392 / 82 90 |
| Schülp bei Nortorf Gemeindewehrführer | Thorsten Messale | Dorfstr. 18 b, 24589 Schülp bei Nortorf | 04392 / 62 22 |
| Schülp bei Nortorf st. Gemeindewehrführer | Dirk Broderius | Am Bekbrook 8, 24589 Schülp bei Nortorf | 04392 / 69 03 16 |
| Timmaspe Gemeindewehrführer | Karsten Pingel | Dorfstr. 13 b, 24644 Timmaspe | 04392 / 69 220 |
| Timmaspe st. Gemeindewehrführer | Jörn Klamma | Birkenweg 11, 24644 Timmaspe | 04392 / 69 753 |
| Warder Gemeindewehrführer | Hans-Hermann Bracker | Ellerdorfer Weg 6, 24646 Warder | 04392 / 45 42 oder |
| Warder st. Gemeindewehrführer | Herbert Untiedt | Am Hammer 16 a, 24646 Warder | 04329 / 15 31 |
| Amt Amtswehrführer | Dirk Arendt | Melkenkamp 24, 24631 Langwedel | 04329 / 10 00 dirk.arendt(at)t-online.de |
| Amt st. Amtswehrführer | Thorsten Messale | Dorfstr. 18 b, 24589 Schülp bei Nortorf | 04392 / 62 22 |



