| Satzung
der Volkshochschule
Der Text kann als pdf-Datei hier heruntergeladen
werden.
Widerrufsbelehrung
/Rücktritt von Kursen:
Sie können Ihre Vertragserklärung/Anmeldung innerhalb von 2
Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs und ist an die Adresse der VHS zu richten. In
Ausnahmefällen kann der Widerruf bis spätestens eine Woche vor
Kursbeginn erfolgen. Es kann eine Ersatzperson benannt werden.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Anmeldung:
Anmeldungen zu unseren VHS-Kursen und -Veranstaltungen haben schriftlich
zu erfolgen. Sie sind ab dem Erscheinen des neuen Programms möglich.
Anmeldevordrucke können als pdf. Dateianhang zu unserem Internetauftritt
ausgedruckt werden.
Durch eine Anmeldung verpflichten Sie sich, wenn die jeweilige Veranstaltung
zustande kommt, zur Zahlung der Kursgebühr.
Die Anmeldung wird von uns nicht bestätigt.
Sie werden jedoch informiert, wenn der Kurs ausfällt.
Bei Anmeldungen von Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten
unterschreiben.
Anmeldevordruck
als pdf-Datei (bitte ausgefüllt und unterschrieben
zusenden)
Teilnahmeanspruch:
Liegen mehr Anmeldungen für einen Kursus vor, als Plätze vorhanden
sind, so haben die zu erst eingegangenen Anmeldungen einen Anspruch auf
einen Kursplatz.
Kursgebühr:
Die Kursgebühr ist bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Sie
wird bei der persönlichen Anmeldung zusammen mit dem Ausfüllen
der Hörerkarte fällig. Außerdem können Sie die Teilnahmegebühr
durch eine Einzugsermächtigung entrichten. Die Gebühr wird vor
Veranstaltungsbeginn fällig. Wird die Gebühr eingezogen und
nicht bar bezahlt, kann aus zeitlichen Gründen der Kontoeinzug auch
nach Kursbeginn erfolgen.
Ermäßigung
der Kursgebühr: (Antrag
auf Mitgliedschaft als pdf-Datei)
VHS-Mitglieder erhalten eine Ermäßigung von 10%. Eine Ermäßigung
von 30% wird bei Vorlage eines Ausweises für Personen mit geringem
Einkommen eingeräumt: Arbeitslose, Empfänger von Arbeitslosengeld
II/Hartz IV, arbeitslose Jugendliche und Schüler bis zum 25. Lebensjahr.
Bei Kursen, in denen wartungsabhängige Geräte zum Einsatz kommen,
sowie für den Musikunterricht kann keine Ermäßigung gewährt
werden.
Erstattung:
Bei späterem Ausscheiden aus einem Kurs kann eine Erstattung der
Kursgebühr nur dann erfolgen, wenn der/die Kursteilnehmer/in durch
längere ununterbrochene Krankheit am Kursbesuch gehindert ist und
einen schriftlichen Antrag stellt. Ansonsten erfolgt eine Erstattung nur,
wenn der Kurs nicht zustande kommt.
Haftung:
Schadensersatzansprüche gegen die VHS für eventuelle Sachschäden,
Unfälle oder Eigentumsverluste sind ausgeschlossen. Eine Teilnahme
an Kursen, Fahrten, Reisen, Besichtigungen und Wanderungen erfolgt auf
eigene Gefahr. Lediglich wird Haftung im Rahmen der Bedingungen des Kommunalen
Schadensausgleichs übernommen.
Teilnahmebescheinigungen:
Bei Anfrage werden für die Teilnahme an Veranstaltungen Teilnahmebescheinigungen
ausgestellt.
Ausfall von
Kursen:
Die VHS kann wegen zu geringer Beteiligung, Ausfall eines/er Kursleiters/in
oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen
Fällen werden die geleisteten Kursgebühren erstattet.
Mindestteilnehmerzahl:
Kurse können durchgeführt werden, wenn sich in der Regel mindestens
8 Teilnehmer/innen angemeldet haben bzw. die im Programmheft angegebene
Mindestteilnehmerzahl vorliegt und die Gebühren entrichtet wurden.
Bei nicht erreichter Teilnehmerzahl kann der Kurs gekürzt bzw. entsprechend
teurer werden.
Bitte denken
Sie daran!
Die VHS ist Gast in den Veranstaltungsgebäuden. Haben Sie bitte Verständnis
dafür, dass wir Ihnen das Rauchen in den Unterrichtsräumen sowie
das Mitbringen von Haustieren nicht gestatten können. Behandeln Sie
alle Einrichtungsgegenstände schonend und vermeiden Sie bitte alles,
was zu Beschwerden führen könnte.
Kooperationen:
Finden die Veranstaltungen bei einer anderen VHS statt, so gelten deren
Teilnahmebedingungen.
Die Realschule Nortorf ist behindertengerecht eingerichtet. Alle Kurse,
die hier stattfinden, können auch von Rollstuhlfahrern besucht werden.
Höhere
Gewalt:
Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen
bleiben (z.B. bei Glatteis), gilt dies auch in jedem Falle für unsere
Veranstaltungen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr
erwächst daraus nicht. In der Regel sind wir jedoch bemüht,
den ausgefallenen Unterricht nachzuholen.
|