Gewerbegebiet „Wegkamp“ an der A 7 |
Die Gemeinde Dätgen erschließt derzeit ein Gewerbegebiet mit einer gewerblich nutzbaren Baulandfläche von rund 40.600 qm. Das Gebiet liegt an der Landesstraße 49 in einer Entfernung von rund 750 m zur Autobahnabfahrt „Bordesholm“ der BAB 7. Die bauliche Nutzung wird durch den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Dätgen für das Gebiet „Wegkamp“ geregelt. Das Plangebiet wird als „Gewerbegebiet“ nach § 8 BauNVO festgesetzt. Verkaufseinrichtungen über 800 qm und Einzelhandelsstätten mit Verkaufseinrichtung im Lebensmittelsegment werden im gesamten Bebauungsplanbereich ausgeschlossen. |
Es sind im Gewerbegebiet keine Gerüche emittierenden Anlagen zugelassen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 ist je Betriebsgrundstück nur 1 Wohnung im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zugelassen. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO) schließt der Bebauungsplan aus.
Die Mindestgrundstücksgröße ist mit 1.800 qm festgelegt. Die Grundflächenzahl beträgt 0,8. Der Bebauungsplan begrenzt die Zahl der Vollgeschosse auf II.
Um das Gewerbegebiet herum verläuft ein Knick sowie ein mindestens 5 m breiter Knickschutzstreifen, der von einer Bebauung freizuhalten ist. Der Knickschutzstreifen einschließlich Knick soll den Käufern der gewerblichen Grundstücksflächen unentgeltlich mit einer Verpflichtung zur naturnahen Pflege übertragen werden.
Der Kaufpreis beträgt 24,38 Euro je Quadratmeter Gewerbegrundstücksfläche. Mit dem Kaufpreis sind die Kosten für den Erwerb des nicht vermessenen Baugrundstücks, die Erschließungskosten für den Bau der Erschließungsstraße einschließlich Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung, die Kosten für festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch und die Kosten für den Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze einschließlich Kontrollschacht sowie für die Kapazitätserweiterung der vorhandenen gemeindlichen Kläranlage abgegolten.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Vermessung des Gewerbegrundstücks, die Herstellung des Wasserhausanschlusses durch die Gemeinde, sowie die Anschlusskosten und Baukostenzuschüsse für den Anschluss des Baugrundstücks an die Stromversorgung, die Erdgasversorgung und der Anlagen zur Telekommunikation.
Nähere Auskünfte erteilen Bürgermeister Ehlbeck, Dätgen, ( Tel. 04329 / 91710 ) und beim Amt Nortorfer Land Herr Lohse, Tel. 04392 / 401 207, eMail: lohse(at)amt-nortorfer-land.de .
Näheres zum Gewerbe-und Logistikgebiet "Wegkamp" erfahren Sie über diesen Link
Übersicht über die bereits verkauften Flächen (verkaufte Flächen sind gelb gekennzeichnet)
Die Gemeinde Gnutz hat durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 an der „Timmasper Landstraße“ (K 46 Richtung Timmaspe) ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung mit einer Fläche von ca. 1,864 ha ausgewiesen. |
Der Bebauungsplan setzt die Geschossflächenzahl mit 1,2 und die Grundflächenzahl mit 0,6 fest. Es sind höchstens 2 Vollgeschosse zugelassen. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Sie sind ausnahmsweise bis zu einer Größe von höchstens 200 qm Verkaufs- und Ausstellungsfläche zulässig, wenn sie nicht mit Waren des täglichen Bedarfs handeln, in einem unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Großhandels-, Produktions- oder Handwerksbetrieb stehen und diesem gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber allgemein zulässig. Sie sind in die Baumasse der gewerblichen Betriebe zu integrieren.
Die Gemeinde Gnutz hat sich den Zugriff auf das zu erschließende Grundstück gesichert und beabsichtigt, die Erschließung selbst durchzuführen. Die Erschließung beinhaltet die Herstellung einer Erschließungsstraße mit Anbindung an die K 46 mittels einer Linksabbiegerspur, die zentrale Abwasserbeseitigung durch ein Trennkanalsystem für Schmutzwasser und für das von den befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser einschließlich der Anschlusskanäle bis zur Grundstücksgrenze, die zentrale Wasserversorgung, die Löschwasserversorgung sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nach § 1 a Abs. 3 BauGB. Der Kaufpreis für die nicht erschlossene, vermessene Gewerbefläche beträgt 5,90 Euro/qm. Die Erschließungskosten von insgesamt 19,45 Euro/qm sollen durch Vertrag abgelöst werden. Der „Gesamtpreis“ von 25,35 Euro/qm beinhaltet nicht die Herstellung der Wasserhausanschlüsse von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler in den anzuschließenden Gebäuden sowie die Kosten für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz der Stadtwerke Neumünster und die Anschlüsse an Telekommunikationsanlagen.
Das von den Dachflächen abfließende, unbelastete Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Dafür sind ggf. Mulden und Rigolen anzulegen.
Weitere Auskünfte erteilen Herr Bürgermeister Markus Mehrens, Dorfstraße 21, 24622 Gnutz (Tel. 04392-5211) oder beim Amt Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 207, Herr Lohse (Tel. 04392 – 401207), eMail: lohse(at)amt-nortorfer-land.de
Bild | Lage | Art | Besonderheiten | KZ |
Große Mühlenstraße 10 | 2-Familien-Haus | vermietet | F | |
Große Mühlenstraße 20 | Wohn- und Gewerbehaus | EG Praxis und OG Wohnung, beides vermietet | U | |
Kieler Str. 2 | Wohn- und Gewerbehaus | Gaststätte im EG, Eigentumswohnungen im 1. OG und 2. OG möglich | F | |
Kirchhofstraße 10 | 2-Familien-Haus | vermietet | F | |
Kleine Mühlenstraße 4 | Mehrfamilienhaus | vermietet | F | |
Grundstücke "Block 7" | unbebaut | für Wohnungsbau |
Bei den mit "F" gekennzeichneten Gebäuden können Fördermittel und Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Die Kaufpreise werden je nach künftiger Nutzung gutachterlich ermittelt.
Die mit "U" gekennzeichneten Gebäude wurden umfassend modernisiert und werden ohne Fördermittel veräußert.
Kontakt:
Amt Nortorfer Land
Herr Hans-Eggert Rohwer
Tel: +49 (0) 4392 401 -116
herohwer(at)amt-nortorfer-land.de
Die Stadt Nortorf bietet ein umfangreiches Angebot für interessierte Bauwillige. Auch weitere Gewerbeansiedlung ist gerne gesehen.
Das Amt Nortorfer Land, Herr Hans-Eggert Rohwer berät Sie gerne
Kontakt: Email: herohwer(at)amt-nortorfer-land.de, Tel: 04392/401-116, Fax: 04392/401-133;
Die Gemeinde Warder im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Lohe“ die Voraussetzungen für die Erschließung und die Bebauung von 5 Baugrundstücken für den Wohnungsbau geschaffen. Der Bebauungsplan setzt eine eingeschossige Bebauung mit einer Grundflächenzahl bis 0,28 fest. Es sind nur Gebäude mit max. 2 Wohnungen zulässig. Die Dachneigung beträgt 28 bis 48 Grad. |
Die Erschließung erfolgt durch die Gemeinde Warder. Sie beinhaltet den Ausbau der Schulstraße mit einem gepflasterten Gehweg und Straßenbeleuchtung, die Herstellung eines Grundstücksanschlusskanals mit Kontrollschacht für den Schmutzwasserkanal, eines Wasserhausanschlusses bis zur Grundstücksgrenze (Bauwasseranschluss) sowie die Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen.
Nicht in der gemeindlichen Erschließung enthalten sind die Kosten für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz, die Anschlüsse für Telekommunikationseinrichtungen sowie für die Herstellung des Wasserhausanschlusses von der Grundstücksgrenze bis in das anzuschließende Gebäude. Für die Beseitigung des Niederschlagswassers sind auf den Grundstücken die erforderlichen Versickerungsanlagen anzulegen.
Der Kaufpreis für das vermessene Grundstück beträgt 39,90 Euro je qm. Die Erschließungskosten sollen durch Vertrag abgelöst werden. Sie betragen 22,10 Euro je qm. Der „Gesamtkaufpreis“ wurde mit 62,00 Euro je qm festgelegt.
Die Größe der Baugrundstücke beträgt
53/7 | 964 qm | Bauplatz 1 | verkauft |
53/6 | 851 qm | Bauplatz 2 | verkauft |
53/5 | 892 qm | Bauplatz 3 | verkauft |
53/4 | 770 qm | Bauplatz 4 | |
53/3 | 965 qm | Bauplatz 5 | verkauft |
Weitere Auskünfte erteilen Bürgermeister Jürgen Lucht, Warder, Tel. 04329 - 545 oder beim Amt Nortorfer Land Herr Lohse, Tel. 04392 - 401 207, eMail: lohse(at)amt-nortorfer-land.de
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