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Einzelintegration

Die Lebenshilfe fördert und unterstützt die Integration einzelner Kinder mit Behinderung in den Regelkindergarten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die Eltern, die im Einzugsbereich des Kindergartens wohnen, wünschen eine Integration.
  • Im Kindergarten besteht die Bereitschaft, Kinder jeder Behinderungsform aufzunehmen.
  • Die räumlichen Voraussetzungen bestehen oder können geschaffen werden.
  • Die Gruppengröße ermöglicht eine angemessene Betreuung des Kindes.
  • Die Gruppenleiterin oder eine andere Kraft besitzen eine pädagogische Ausbildung.

Unsere heilpädagogischen Fachkräfte kommen in den Kindergarten.

  • Sie gestalten den der Behinderung des Kindes angepassten Übergang aus der Familie.
  • Sie beraten Eltern und Erzieher in Bezug auf die Förderung.
  • Sie geben bei Problemsituationen Hilfestellung.

Die Arbeit umfasst im Hinblick auf das behinderte Kind folgende Bereiche:

  • Überprüfung und Anpassung des Kindergartenkonzeptes
  • Berücksichtigung des kindlichen Entwicklungsstandes bei der Erziehungsarbeit
  • Organisation und Betreuung spezieller Förderbereiche

Ansprechpartner:

Frau Roggensack
Bahnhofstraße 9, 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 - 84 59 90