Entrichtung der Elternbeiträge zur Schülerbeförderung

(Grundlage § 114 Schulgesetz)

hier: Erstattung von Teilbeträgen „60€-Regelung“

Nachstehend aufgeführte Gemeinden und die Stadt Nortorf haben beschlossen, den Elternanteil für die in ihrer Gemeinde wohnenden Schüler/innen für die Regelbeförderung auf 60,00 € zu begrenzen, und den hierdurch bedingten Mehrbetrag zu übernehmen.

Bargstedt
Borgdorf-Seedorf
Brammer
Dätgen
Eisendorf
Emkendorf
Gnutz
Groß Vollstedt
Krogaspe
Langwedel
Schülp bei Nortorf
Timmaspe
Warder

Sollten Sie für Kinder die Schulen innerhalb des Amtsbereiches besuchen, bereits den vollen Elternbeitrag entrichtet haben, wird der Differenzbetrag ohne Antrag zurück erstattet, sofern der Amtskasse eine Bankverbindung vorliegt.

Für Kinder die Schulen außerhalb des Amtsbereiches besuchen und bei fehlender Bankverbindung erfolgt die Erstattung des errechneten Mehrbetrages für die Regelbeförderung auf Antrag.

(Wegen der Vielzahl der Vorgänge werden die Anträge grundsätzlich nicht beschieden; die Erstattung erfolgt regelmäßig binnen Monatsfrist, nachdem die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt wurden.)

Vordrucke können Sie in der Information des Rathauses, bei ihrer Gemeinde oder im Internet unter www.amt-nortorfer-land.de/elternbeitraege.html erhalten.

Die o.a. Regelungen gelten nur für das Schuljahr 2007/2008.

Weitere Auskünfte zu dem Verfahren erteilen gerne:

Für die Stadt Nortorf :             Frau Sassi

                                                É 04392 / 40 12 19  sassi(at)amt-nortorfer-land.de

Für die Gemeinden :                 Herr Wittke

                                                 É 04392 / 40 12 10 wittke(at)amt-nortorfer-land.de

 

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