Tierschutz

Leistungsbeschreibung

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.

 

Die Tierärzte des Veterinäramtes führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen und Betrieben durch, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen auch bei Privathaltungen nach.

 

Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport (Tiertransporte) oder der Schlachtung (auch Hausschlachtungen).

 

Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

Teaser

Tierschutz bedeutet das Leben und Wohlbefinden der Tiere, egal ob wildlebend oder in menschlicher Obhut befindlich, zu schützen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

 

Bei Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt).

Weiterführende Informationen (extern):
Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Weiterführende Informationen (extern):
Tierschutz in Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Schwardt, Tanja

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401111
  • +49 1805 101170411
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 109
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Schwager, Lisa

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401112
  • +49 1805 101170434
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 111