Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

Leistungsbeschreibung

Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

 

Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

 

In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

 

Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

 

Teaser

Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
  • an ein Tierheim.

Was sollte ich noch wissen?

Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

  • Angaben zum Tier
    • Um welche Tierart handelt es sich?
    • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
  • Angaben zum Fund
    • Datum und Uhrzeit
    • Fundort
    • Angebunden, freilaufend oder Unfall
  • Angaben zur eigenen Person
    • Vor‐ und Nachname
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer

 

Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Weiterführende Informationen (extern):
schleswig-holstein.de - Tierschutz

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

08.04.2022

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Schwardt, Tanja

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401111
  • +49 1805 101170411
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 109
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Schwager, Lisa

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401112
  • +49 1805 101170434
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 111
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