Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Leistungsbeschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Teaser

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person).

 

In allen anderen Fällen an das

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstr. 5

13357 Berlin (Mitte)

Tel.: + 49 30 - 90 269-5000

Fax: + 49 30 - 90 269-5245

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument).

 

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil),
  • Geburtsurkunde.
  • Sofern der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Welche Gebühren fallen an?

    60,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.4.

    Rechtsgrundlage

    • §§ 36 Personenstandsgesetz (PStG),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.4 – VwGebV.

    Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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    Arens, Mareike

    Standesbeamtin, Fachdienst I/2 - Standesamt

    • +49 4392 401222
    • +49 1805 101170404
    • E-Mail senden
    • Etage: OG | Zimmer: 209
    Platzhalter

    Groth, Heidrun

    Standesbeamtin, Fachdienst I/2 - Standesamt

    • +49 4392 401221
    • +49 1805 101170409
    • E-Mail senden
    • Etage: OG | Zimmer: 208
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