Krogaspe - B-Plan 7 "Feuerwehrgerätehaus"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Krogaspe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich Wasbeker Weg, auf dem alten Sportplatz und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 06. Juli 2020 bis 19. August 2020
in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstraße. 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern 114 - 116 öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen:
montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Vorliegende Informationen | Gegenstand der Information |
Arten und Biotope | Umweltbericht
Stellungnahme des | Darstellung des Bestandes (Biotop- und Nutzungs- Erfassung der vorkommenden Tierarten, - Hinweis zum Erhalt des Baumbestandes |
Boden | Umweltbericht (Kap. 12 der Begründung) | Eingriff in das Schutzgut 'Boden' (Flächenversiegelungen) |
Wasser | Umweltbericht (Kap. 12 der Begründung) | Auswirkungen der Flächenversiegelung auf den Wasserhaushalt im Boden |
Klima/Luft | Umweltbericht (Kap. 12 der Begründung) | Auswirkungen auf das Lokalklima |
Landschaftsbild | Umweltbericht (Kap. 12 der Begründung) | Es ergeben sich keine Auswirkungen für das Landschaftsbild |
Mensch | Umweltbericht Lärmtechnische Untersuchung | Lärmauswirkungen durch den geplanten Betrieb der Feuerwehr |
Kultur-/Sachgüter | Umweltbericht (Kap. 12 der Begründung) | Es bestehen im Plangebiet keine Kulturgüter. Im Plangebiet steht ein Schuppengebäude |
Wechselwirkungen | Umweltbericht (Kap. 12 der Begründung) | Es bestehen keine nennenswerten Wechselwirkungen |
Es liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Entwurf B-Plan Nr. 7 (Teil A Planzeichnung und Teil B textliche Festsetzungen)
- Begründung mit Umweltbericht zum B-Plan Nr. 7
- Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen (Anlage zum Umweltbericht)
- Lärmtechnische Untersuchung
- Stellungnahme des Kreises RD-Eck. vom 17.03.2020
- Merkblatt Datenschutz
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Nortorf, 22. Juni 2020
Amt Nortorfer Land
Der Amtsdirektor