Dätgen - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Heidkoppel“

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Dätgen hat in ihrer Sitzung vom 07. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Heidkoppel“ der Gemeinde Dätgen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gebiet „nördlich der Bestandsbebauung der Straße Kathenkoppel sowie nördlich der Bestandsbebauung Schulwiesenweg 18 und 20 und östlich des Flurstücks 119/4, Flur 8 auf den Flurstücken 76/8 (tlw.), 78/49 (tlw.) und 76/7 (tlw.), alle Flur 8, Gemarkung Dätgen.
Es ist vorgesehen, auf der Fläche Grundstücke für Wohnbebauung zu entwickeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einem Umweltbericht abgesehen wird.
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Nortorf, den 09. Dezember 2021
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Staschewski
Der Amtsdirektor