Timmaspe - Aufhebung B-Plan Nr. 6

  • Amt Nortorfer Land
  • Timmaspe
  • Bauleitplanverfahren

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.06.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Aufhebung des B-Planes Nr. 6 der Gemeinde Timmaspe für das Gebiet „westlich der Ortslage Timmaspe und südlich der K46 nach Gnutz, an der Gemeindegrenze zu Gnutz“ und die Begründung liegen vom

22.08.2022 bis 23.09.2022

in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten

montags, dienstags und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht zur 6. Änderung des F-Plans der Gemeinde Timmaspe (GFN mbH, Juni 2022). Er ist Teil der Begründung,
  2. Umweltbericht zum B-Plan (GFN mbh Juni 2022)
  3. Landschaftsplan der Gemeinde Timmaspe
  4. die eingegangenen Stellungnahmen (Stellgn.) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. 4(1) BauGB
  5. Artenschutzgutachten (Bioplan, Juni 2022)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren von Windkraftanlagen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich seiner Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie auf das Landschaftsbild und dem kulturellen Erbe geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgebietsnetz Natura 2000

  • finden sich in [1], [2]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Erhaltungsgegenstände und -ziele umliegender Natura 2000- Gebiete, Auswirkungen auf Erhaltungsziele.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch u. Bevölkerung, menschliche Gesundheit

  • finden sich in [1], [2], [3], [4] (Stelln. Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 01.03.2022)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nachbarlichem Rücksichtnahmegebot, Abstände zur Wohnbebauung, Siedlungsentwicklung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, periodischer Schattenwurf, visuelle Belastung, Gesundheitsgefährdung, Unfall-, Havarie- und Katastrophengefahr.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere

  • finden sich in [1], [2], [3], [4] (Stelln. Kreis Rendsburg-Eckernförde (Fachdienst Umwelt) vom 17.03.2022, [5]
  • Untersuchungsbedarf und Bedeutung der Geltungsbereiche für windkraftsensible Tiere, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Barrierewirkung, Kollisionsrisiko, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Abschaltvorgaben, Artenschutz. Es werden Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf Schutzgebiete und Flächen des Biotopverbundes getroffen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen

  • finden sich in [1], [2], [3], [4] (Stelln. Kreis Rendsburg-Eckernförde (Fachdienst Umwelt) 17.03.2022)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutzgebieten und Biotopverbundflächen, Ausgleichsflächen und Ökokonten im Umfeld der Planung, Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Artenschutz, historische Knicklandschaft, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Fläche

  • finden sich in [1], [2], [3], [4] (Stelln. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie 08.03.2022, Kreis Rendsburg-Eckernförde (Fachdienst Umwelt) 17.03.2022,)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Bodentypen und -arten, Bodenwasserhaushalt, Bodenfunktionen, Altlasten/Altablagerungen und Flächennutzung. Es werden Hinweise auf mögliche Salzabbaugerechtigkeiten gegeben. Auswirkungen auf das Schutzgut werden bewertet und Vorgaben zum Bodenschutz, insbesondere bei Rückbaumaßnahmen benannt. Die Flächennutzung sowie Flächenpotenziale hinsichtlich der Siedlungsentwicklung wird beschrieben.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgut Wasser

  • finden sich in [1], [2], [3], [4] (Stelln WBV Obere Höllenau vom 21.02.2022)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Oberflächen- und Grundwasser im Geltungsbereich, vorhandene Verbandsgewässer Abstandserfordernisse, Grundwasserneubildung, Vorbelastungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in [1], [2], [3]
  • es werden allgemeine Aussagen getroffen zu: klimatische Situation, Luftqualität, Emissionsquellen, Vermeidung der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in [1], [2], [3], [4] (Stelln. Kreis Rendsburg-Eckernförde (Fachdienst Umwelt) 17.03.2022)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Sichtbarkeit in der Landschaft, Landschaftsbildraumeinheiten, Fotodokumentation, Vorbelastungen, Wirkzonen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen, historische Knicklandschaft.

Umweltbezogene Informationen zum Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in [1], [2], [4] (Stelln. Kreis Rendsburg-Eckernförde (Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz) 17.03.2022, Archäologisches Landesamt 04.02.2022)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Sach-, Bau- und Kulturgüter, Hinweis auf Lage im archäologischen Interessengebiet und damit verbundene mögliche Ausgrabungen, Umgang mit archäologischen Funden, Vermeidungsmaßnahmen.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aushebung des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nortorf, den 08.08.2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung

Staschewski
Amtsdirektor

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