Eisendorf - 5. Änderung Flächennutzungsplan „Solarkraftwerk“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eisendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.02.2023 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) „Solarkraftwerk“ einzuleiten, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Das Gebiet der 5. Änderung des F-Planes wird für das Solarkraftwerk wie folgt begrenzt:
„nördlich der Gemeindegrenze zu Nortorf und Borgdorf-Seedorf sowie westlich der L48“ auf den Flurstücken 35, 95 und 101, Flur 5, Gemarkung Eisendorf.
Der Lageplan mit der Bereichsabgrenzung kann auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer eingesehen werden.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB).
Nortorf, 18.04.2023
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor