Warder - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „F-PVA Langenstücken“

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 26.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Langenstücken“ der Gemeinde Warder für das Gebiet „östlich der L48, westlich der BAB 7 und südlich der Warder Straße“ und die Begründung liegen vom
15.05.2023 bis 15.06.2023
in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus. Zusätzlich können Termine nach Vereinbarung getroffen werden.
Folgende Unterlagen liegen weiterhin mit aus:
- Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
- Standortkonzept Amt Nortorfer Land Photovoltaik (Textteil)
- PVA-Studie Amt Nortorfer Land (Karte)
- Standortkonzept PV Gemeinde Warder
- Standortkonzept Nachbargemeinden
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Entwurf des Durchführungsvertrages
- Blendgutachten (SolPEG, 2022) und Anpassung auf geänderte Modulstellung (SolPEG 2023)
- Merkblatt Datenschutz
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 9 als gesonderter Teil der Begründung
- Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 9
- Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- Baugrunduntersuchung – Dokumentation der Probebelastung (Frauscher Geologie, 2021)
- Gemeinde Warder (Klapper 2000): Landschaftsplan (Im Internet / Büro einsehbar)
Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander. In folgenden Schutzgütern ist mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen: Landschaft/Landschaftsbild
Im Zuge der Umweltprüfung wird aufgezeigt, dass Eingriffe durch Maßnahmen der Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich kompensiert werden können.
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind bislang eingegangen:
- Autobahn GmbH,
- Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Abteilung IV 6: Landesplanung und ländliche Räume,
- LBV.SH,
- LLUR – Geologischer Dienst,
- LLUR – untere Forstbehörde,
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie,
- Archäologisches Landesamt,
- Kreis Rendsburg-Eckernförde,
- Regionalentwicklung
- Untere Denkmalschutzbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
- Untere Wasserbehörde
- Untere Bodenschutzbehörde
- AG 29 (9)
Zu den Themen:
Schutzgut Mensch und Gesundheit
- Aufforderung zur Erstellung eines Blendschutzgutachtens zur Garantie des ungehinderten Verkehrsflusses der Bundesautobahn 7 (1, 3)
- Forderung der Festsetzung von Maßnahmen bei nachgewiesener Blendwirkung und Behinderung des Verkehrsflusses der Bundesautobahn 7 und Landstraße 48 (1,3)
- Ergänzung bezüglich des Umgangs mit Altlasten im Plangebiet (8e)
- Erholungsfunktion (Landschaftsplan der Gemeinde Warder)
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Vorhandene und zu erhaltende Biotope im Plangebiet mit Verweis auf die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des MELUND (8c)
- Abschirmgrün, Einfriedungen und Pflanzbestimmungen mit Verweis auf gemeinsamen Planungserlass des Landes Schleswig-Holstein (1, 8c)
- Anlegen von Blühwiesen im extensiven Grünland (8c)
- Empfehlungen zur Behandlung des extensiven Grünlandes und Bestimmung der Weideviehnutzung (8c)
- Einhalten und Festsetzen des Waldabstandes (5)
- Stellung der Photovoltaikmodule, sodass die Weidelandnutzung unter ihnen möglich ist und eine autochthone Blütenmischung genutzt werden kann (8c),
- Verweis auf die artenschutzrechtliche Relevanz des Vorhabens und Aufforderung zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Stellungnahme (8c)
- Vorgabe von Abstands- und Größenverhältnissen von Ersatzpflanzungen (1)
- Bestandsaufnahme relevanter Tierarten (Fachbeitrag Artenschutz)
- Definition bei Vermeidungsmaßnahmen im Falle von Eingriffen in die umgebenden Knicks (Fachbeitrag Artenschutz)
Schutzgut Fläche und Boden
- Nennen der Bedingungen für die Erstellung einer Baugrunduntersuchung (6)
- Umgang mit der vorhandenen Lagerstätte Oberflächennahe Rohstoffe mit Verweis auf den Fachbeitrag Rohstoffsicherung des Geologischen Dienstes – LLUR(2,4)
- Verhinderung von Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs in der Anbauverbotszone gem. § 9 FStrG (1)
- Vorhandene Bodenverhältnisse (Baugrunduntersuchung)
- Möglichkeiten der Gründung der PV-Module (Baugrunduntersuchung)
Schutzgut Wasser
- Vermeidung von Reinigungsmitteln bei der Modulreinigung (8d)
- Entwässerung (1, 3)
Schutzgut Landschaft
- Aufteilung und Charakteristik der Landschaftsräume (Landschaftsplan der Gemeinde Warder)
- Verhinderung der Überfrachtung der Landschaft mit F-PVA durch interkommunale Abstimmung (2, 8a)
- Präzisierung der Standortauswahl zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Landschaft (2, 8a, 8c)
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Beachtung Archäologischer Interessengebiete und Kulturdenkmale (7,8b)
- Betrachtung der Funktion oberflächennaher Rohstoffe (2,4)
- Beachtung von Bergbaubelangen (6)
- Wechselwirkung zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- Klärung der Regelungen der Flächen, die mit Vertragsnaturschutz belegt sind (8c)
Artenschutzrechtliche Betrachtungen
- Anlegen von kleinteilige Habitatstrukturen (8c, 9)
- Definition von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen (Fachbeitrag Artenschutz)
(Effiziente) Nutzung erneuerbarer Energien
- Erweiterung des Förderradius des EEG auf 500 m und damit verbundene Erweiterung Alternativenprüfung (8a)
- Minimierung der F-PVA-Fläche auf den Bereich im Abstand von 200 m seitens der Autobahn (8c)
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Nortorf, 28.04.2023
Amt Nortorfer Land
Der Amtsdirektor