Sprungziele

Kommunalverfassung

Im Rahmen dieser Darstellung soll nur auf die zur Zeit geltende kommunalverfassungsrechtliche Lage eingegangen werden. Wir haben uns der besseren Lesbarkeit wegen bei der Bezeichnung von Amts- und Funktionsträgern für die männliche Form entschieden; selbstverständlich soll das keine Herabsetzung der weiblichen Inhaberinnen solcher Ämter und Funktionen beinhalten.

Um die Institutionen der ehrenamtlich geleiteten Gemeinden und der Ämter in Schleswig-Holstein richtig verstehen zu lernen, wäre allerdings ein geschichtlicher Überblick wertvoll. Hier mag der Hinweis genügen, dass die Ämter bis 1970 so etwas wie die Schreibstuben der ehrenamtlich geleiteten Gemeinden waren, die man in Anspruch nehmen konnte oder auch nicht. Das änderte sich drastisch durch die Ämterreform 1966. Einerseits wurde die Zahl der Ämter in Schleswig-Holstein durch deren Vergrößerung fast halbiert. Andererseits hat der Gesetzgeber die innere Verfassung und insbesondere das Verhältnis zwischen den Gemeinden und dem Amt so umgestaltet, dass die Ämter in die Lage versetzt wurden, sich zu leistungsfähigen Verwaltungen zu entwickeln. Das war auch bitter nötig, denn der ländliche Raum hatte gegenüber den Verdichtungsräumen des Landes immer mehr an Leistungsfähigkeit eingebüßt. Und die zu diesem Zeitpunkt anstehende Einführung moderner Bürotechniken auch in die kommunale Verwaltung war schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen in den alten Amtsverwaltungen undenkbar.

Heute, über 35 Jahre nach dieser bedeutsamen Ämterreform, redet praktisch kaum noch jemand über die mangelnde Leistungsfähigkeit von Amtsverwaltungen. Sie können problemlos mit anderen Kommunalverwaltungsformen in Schleswig-Holstein mithalten und gelten darüber hinaus noch als besonders effizient und preisgünstig. Ohne die Ämterreform von 1966 stünde der ländliche Raum mit seinen zwar nach wie vor dörflichen Strukturen, die aber im Hinblick auf die Ausstattung mit kommunaler Infrastruktur anderen Lebensbereichen in kaum etwas nachstehen, trotz des immensen Strukturwandels in der Landwirtschaft, wesentlich schlechter dar, als dies jetzt der Fall ist. Viele Bewohner aus den Verdichtungsräumen jedenfalls haben die Gunst des Lebens auf dem Lande, ohne auf wesentliche zivilisatorische Umstände verzichten zu müssen, erkannt. Die Gemeinden erfreuen sich inzwischen fast alle einer betriebswirtschaftlichen Größenordnung, die es verhältnismäßig leicht erscheinen lassen, die geschaffenen kommunalen Einrichtungen zu recht vertretbaren Preisen zu betreiben.

Selbstverständlich können wir Ihnen hier nur einen sehr gerafften Überblick über die Kommunalverfassung im Amt Nortorfer Land bieten. Im Rahmen einer solchen Einführung müssen im Einzelfall hier und da möglicherweise überzogene Vereinfachungen in Kauf genommen werden. Wenn es Ihnen einmal um die letzte Genauigkeit in solchen Fragen gehen sollte, setzen sie sich besser mit leitenden Kräften der Amtsverwaltung in Verbindung, die Ihnen gern die nötige Detailaufklärung verschaffen werden.

  • Die Gemeinde, Kernzelle unserer demokratischen Staatsordnung
  • Die Gemeindevertretung
  • Der Bürgermeister
  • Die Ausschüsse
  • Gemeinde und Amt
  • Der Amtsausschuss
  • Der Amtsvorsteher
  • Der Amtsdirektor

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.