Wasserzähler
Ablesung Ihrer Wasserzählerstände
Seit 2018 bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, Ihre Wasserzählerstände Online an das Amt Nortorfer Land zu übermitteln. Sie erhalten dazu rechtzeitig vor der anstehenden Ablesung eine Aufforderung zur Ablesung Ihrer Wasserzählerstände.
Das Onlineportal ist vom 15. des Monats vor dem auf der Ableseaufforderung genannten Stichtag bis einschließlich zum 05. des Monats nach dem genannten Stichtag erreichbar. Danach ist die Zählerstandsmeldung nur noch postalisch möglich.
Stichtag für die Ablesung und Ablesezeiträume in den einzelnen Gemeinden
Stichtag 31.03. (Ablesezeitraum 15.03. – 05.04.) eines jeden Jahres |
Dätgen, Gnutz, Schülp |
Stichtag 30.06. (Ablesezeitraum 15.06. – 05.07.) eines jeden Jahres |
Bokel, Eisendorf, Warder |
Stichtag 30.09. (Ablesezeitraum 15.09. – 05.10.) eines jeden Jahres |
Bargstedt, Borgdorf-Seedorf, Langwedel, Oldenhütten |
Stichtag 31.12. (Ablesezeitraum 15.12. – 05.01.) eines jeden Jahres |
Brammer, Emkendorf, Groß Vollstedt |
Hinweis für die Eigentümer in den Feriengebieten:
Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass gerade in den Feriengebieten die Eigentümer zum Stichtag der Ablesung oft nicht vor Ort sind, notieren Sie den Zählerstand bitte bei Ihrem letzten Aufenthalt vor dem Ablesestichtag, um den Zählerstand zum Ablesestichtag übermitteln zu können.
So werden Verzögerungen bei der Erstellung der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren vermieden.
Die Datenschutzerklärung zum Verfahren Wasserzähler Online finden Sie unter Datenschutz.
Zur Eingabe der Zählerstände haben Sie folgende Möglichkeiten
1. Daten Online übermitteln
- Abnehmer- und Zählernummer von der Ablesekarte eintragen
- Zählerstand und Ablesedatum erfassen und absenden
2. Onlineerfassung über QR-Code
- QR-Code von der Ableseaufforderung mit Ihrem Smartphone oder Tablet einscannen
- Zählerstand und das Ablesedatum eintragen und absenden.
3. Zählerstand schriftlich übermitteln
Tragen Sie den Stand und das Ablesedatum auf dem unteren Teil der Ableseaufforderung ein und senden Sie diesen unterschrieben in einem ausreichend frankierten Umschlag zurück oder geben Sie diesen im Amt ab.
Hinweise zur Ablesung der Wasserzähler
Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinden bei Rückfragen
Frau Sienknecht
- +49 4392 401-104
Wasserzählerstände
zuständig für die Gemeinden Bargstedt, Emkendorf, Gnutz, Oldenhütten, Warder
Frau Voß
- +49 4392 401-103
Wasserzählerstände
zuständig für die Gemeinden Bokel, Dätgen, Groß Vollstedt, Langwedel
Frau Weidlich
- +49 4392 401-125
Wasserzählerstande
zuständig für die Gemeinden Borgdorf-Seedorf, Brammer, Eisendorf, Schülp bei Nortorf