Wasserzähler

Ablesung Ihrer Wasserzählerstände

Seit 2018 bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, Ihre Wasserzählerstände Online an das Amt Nortorfer Land zu übermitteln. Sie erhalten dazu rechtzeitig vor der anstehenden Ablesung eine Aufforderung zur Ablesung Ihrer Wasserzählerstände.

Das Onlineportal ist vom 15. des Monats vor dem auf der Ableseaufforderung genannten Stichtag bis einschließlich zum 05. des Monats nach dem genannten Stichtag erreichbar. Danach ist die Zählerstandsmeldung nur noch postalisch möglich.

Stichtag für die Ablesung und Ablesezeiträume in den einzelnen Gemeinden

Stichtag 31.03. (Ablesezeitraum 15.03. – 05.04.) eines jeden Jahres

Dätgen, Gnutz, Schülp

Stichtag 30.06. (Ablesezeitraum 15.06. – 05.07.) eines jeden Jahres

Bokel, Eisendorf, Warder

Stichtag 30.09. (Ablesezeitraum 15.09. – 05.10.) eines jeden Jahres

Bargstedt, Borgdorf-Seedorf, Langwedel, Oldenhütten

Stichtag 31.12. (Ablesezeitraum 15.12. – 05.01.) eines jeden Jahres

Brammer, Emkendorf, Groß Vollstedt

Hinweis für die Eigentümer in den Feriengebieten:

Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass gerade in den Feriengebieten die Eigentümer zum Stichtag der Ablesung oft nicht vor Ort sind, notieren Sie den Zählerstand bitte bei Ihrem letzten Aufenthalt vor dem Ablesestichtag, um den Zählerstand zum Ablesestichtag übermitteln zu können.

So werden Verzögerungen bei der Erstellung der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren vermieden.

Die Datenschutzerklärung zum Verfahren Wasserzähler Online finden Sie unter Datenschutz.

Zur Eingabe der Zählerstände haben Sie folgende Möglichkeiten

1. Daten Online übermitteln
2. Onlineerfassung über QR-Code
  • QR-Code von der Ableseaufforderung mit Ihrem Smartphone oder Tablet einscannen
  • Zählerstand und das Ablesedatum eintragen und absenden.
3. Zählerstand schriftlich übermitteln

Tragen Sie den Stand und das Ablesedatum auf dem unteren Teil der Ableseaufforderung ein und senden Sie diesen unterschrieben in einem ausreichend frankierten Umschlag zurück oder geben Sie diesen im Amt ab.

Hinweise zur Ablesung der Wasserzähler

Beispiel Fa. Zenner 5 Zählstellen

Bei 5 Zählstellen hat der Wasserzähler keine Nachkommastellen. Es sind alle Zählstellen für die Abrechnung relevant, bitte daher alle Zählstellen ablesen und mitteilen.

Beispiel Fa. Elster 8 Zählstellen davon 3 Nachkommastellen

Bei 8 Zählstellen handelt es sich bei den letzten 3 Zählstellen (meistens in rot gehalten) um Nachkommastellen. Bitte teilen Sie die Nachkommastellen nicht mit.

Nebenzähler oder Zweitzähler

Nebenzähler (z.B. für Gartenwasser) sind meist kleiner und können verschiedene Aussehen haben.

Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinden bei Rückfragen

  • +49 4392 401-104

Wasserzählerstände

zuständig für die Gemeinden Bargstedt, Emkendorf, Gnutz, Oldenhütten, Warder

  • +49 4392 401-103

Wasserzählerstände

zuständig für die Gemeinden Bokel, Dätgen, Groß Vollstedt, Langwedel

  • +49 4392 401-125

Wasserzählerstande

zuständig für die Gemeinden Borgdorf-Seedorf, Brammer, Eisendorf, Schülp bei Nortorf