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Gewerbegebiete

Gemeinde Gnutz, Gewerbegebiet "Timmasper Landstraße"

Die Gemeinde Gnutz hat durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 an der „Timmasper Landstraße“ (K 46 Richtung Timmaspe) ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung mit einer Fläche von ca. 1,864 ha ausgewiesen.

Der Bebauungsplan setzt die Geschossflächenzahl mit 1,2 und die Grundflächenzahl mit 0,6 fest. Es sind höchstens 2 Vollgeschosse zugelassen. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Sie sind ausnahmsweise bis zu einer Größe von höchstens 200 qm Verkaufs- und Ausstellungsfläche zulässig, wenn sie nicht mit Waren des täglichen Bedarfs handeln, in einem unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Großhandels-, Produktions- oder Handwerksbetrieb stehen und diesem gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber allgemein zulässig. Sie sind in die Baumasse der gewerblichen Betriebe zu integrieren.

Die Gemeinde Gnutz hat sich den Zugriff auf das zu erschließende Grundstück gesichert und beabsichtigt, die Erschließung selbst durchzuführen. Die Erschließung beinhaltet die Herstellung einer Erschließungsstraße mit Anbindung an die K 46 mittels einer Linksabbiegerspur, die zentrale Abwasserbeseitigung durch ein Trennkanalsystem für Schmutzwasser und für das von den befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser einschließlich der Anschlusskanäle bis zur Grundstücksgrenze, die zentrale Wasserversorgung, die Löschwasserversorgung sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nach § 1 a Abs. 3 BauGB. Der Kaufpreis für die nicht erschlossene, vermessene Gewerbefläche beträgt 5,90 Euro/qm. Die Erschließungskosten von insgesamt 19,45 Euro/qm sollen durch Vertrag abgelöst werden. Der „Gesamtpreis“ von 25,35 Euro/qm beinhaltet nicht die Herstellung der Wasserhausanschlüsse von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler in den anzuschließenden Gebäuden sowie die Kosten für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz der Stadtwerke Neumünster und die Anschlüsse an Telekommunikationsanlagen.

Das von den Dachflächen abfließende, unbelastete Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Dafür sind ggf. Mulden und Rigolen anzulegen.

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