Gemeinsames Rathaus

Zentrum kommunaler Verwaltung - das Rathaus Nortorf

Seit dem 01.01.2007 wurde durch den Beitritt der Stadt Nortorf zum Amt Nortorfer Land seitens der Verwaltung etwas zusammen gebracht, das schon lange in einem gemeinsamen Rathaus beheimatet war. Da dieses gemeinsame Verwaltungsgebäude für die Entwicklung des Nortorfer Nahbereichs durchaus einen bemerkenswerten geschichtlichen Meilenstein darstellt, soll diese jüngere Verwaltungsgeschichte unseres Raumes an dieser Stelle etwas ausführlicher aufgezeigt werden:

Die Verwaltungen der Stadt Nortorf und des Amtes Nortorf-Land sind seit dem 01.01.2007 zur Verwaltung des Amtes Nortorfer Land verschmolzen. Beide waren zuvor schon in einem gemeinsamen Verwaltungsgebäude in Nortorf, Niedernstraße 6, untergebracht. Der Weg dahin war lang und beschwerlich.

Im Jahre 1869 wurde Nortorf Flecken mit einfacher Städteordnung. Ein Jahr später erhielt der Flecken mit dem Kirchspielvogt Johannes Bielenberg seinen ersten Bürgermeister, dessen Amtssitz sich in der Kirchspielvogtei, dem Gebäude des späteren Amtsgerichts in der Großen Mühlenstraße (Nähe Markplatz) befand. Sein Nachfolger war von 1879 bis 1895 Bürgermeister Claus Jochim Rohardt. Dieser führte seine Amtsgeschäfte in seinem Wohnhaus in der Johannisstraße. Der nächste Nortorfer Bürgermeister war Emil Johannes Reiff (Amtszeit von 1895 bis 1908). Reiff führte seine Amtsgeschäfte zunächst im Hause von Grell in der Hohenwestedter Straße, wo er auch wohnte, bis dann das Fleckenskollegium am 19. April 1899 beschloss, das Gebäude (mit Grundstück) Poststraße 84 (später Poststraße 7) zum Preis von 20.000 Mark anzukaufen.

Nachdem der Bezirksausschuss in Schleswig diesen Beschluss am 18. Mai 1899 genehmigt hatte, konnte der tatsächliche Ankauf am 10. Juni 1899 erfolgen. Am 1. Juli 1899 wurde das Gebäude dann von der Nortorfer Verwaltung bezogen und galt fortan als offizieller Sitz des Bürgermeisteramtes.

In der Amtszeit von Bürgermeister Rudolf Beyer (1.4.1908 bis 1.10.1931) erhielt der Flecken Nortorf am 17. Juli 1909 die Stadtrechte und wuchs rasch in seiner Bedeutung und Bevölkerungszahl. Auch die Aufgaben und damit der Umfang der Stadtverwaltung nahmen dementsprechend zu. So musste das Gebäude Poststraße 7 verschiedentlich umgebaut und erweitert werden. Im Herbst 1911 erfolgte ein Anbau an der rechten Seite des Gebäudes, der durch den sogenannten Torbogeneingang zugänglich wurde und in dem sich außer einer Wartehalle zusätzliche Büroräume befanden. Später entstand im Obergeschoss des rechten Rathausteiles die Dienstwohnung des Bürgermeisters, die aber nach Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters Walter Luckmann ab 1959 wieder zu Büroräumen umgestaltet wurde. Im März 1919 erfolgt links am Rathaus ein kleinerer Anbau (zuletzt Eingang der Stadtkasse). Als späterer weiterer Büroraumbedarf entstand, erhielt das Rathaus 1936 einen hinteren Anbau mit drei Büroräumen sowie Nebenräumen (Waschküche, Toilette).

Nach dem 2. Weltkrieg wurde nicht mehr viel am Rathausgebäude getan. In den Sechzigerjahren hat man lediglich das Dach neu eingedeckt und dabei den "Rathausturm" über dem Torbogeneingang wegen Baufälligkeit entfernt. Ende der Fünfzigerjahre wurden im Keller WC's und Waschgelegenheiten für das Personal eingebaut. Die letzte bedeutendere Baumaßnahme war dann noch der Umbau der Nebenräume im hinteren Anbau des Rathauses zu einem neuen Trauzimmer.

Die räumliche Unterbringung der Stadtverwaltung und der Verwaltung der Stadtwerke war aber schon zu diesem Zeitpunkt so unzulänglich geworden, dass kaum jemand die Notwendigkeit bezweifelte, hier neue Lösungen anzustreben. 1954/55 hatte die Stadt für rd. 50.000 DM das Grundstück und die Gebäude Poststraße 21 von dem Bauern Boy-Erich Hansen und 1955 für rd. 66.000 DM das Grundstück und Gebäude Poststraße 5 von dem Klempnermeister Claus Schönwandt gekauft. In dem Gebäude Poststraße 21 waren zunächst das Standesamt und das Fürsorgeamt untergebracht. Im Gebäude Poststraße 5 befand sich die Verwaltung der Stadtwerke. Außerdem gab es in diesem Gebäude noch Mietwohnungen.

Damals hatten die Stadtväter noch die Absicht, das alte Rathaus und das daneben liegende Gebäude Poststraße 5 so umzubauen, dass es ausreichend Platz für die gesamte Verwaltung bieten würde. Dabei ließ man sich vor allem von dem Gedanken leiten, dass das Rathaus im Zentrum der Stadt liegen müsse. Das Grundstück Poststraße 21 war u. a. deswegen angekauft worden, weil damals die Absicht bestand, hier die Kreisschlauchpflegerei zu errichten, die jedoch später in der Kreisstadt Rendsburg entstand.

Das Gebäude Poststraße 5 wurde bereits 1960 wieder verkauft, und zwar an die Firma Eimo Hinrichs, die es in der Folgezeit mit ihrem vorhandenen Geschäftsgebäude baulich vereinigte. Die Verwaltung der Stadtwerke verlegte man in das Gebäude Poststraße 21. Um den Raumbedarf der städtischen Büros decken zu können, wurden einige Dienststellen sowie das städtische Aktenarchiv im Gebäude Poststraße 19 untergebracht, in dem damals sich auch die Dienststellen der Nortorfer Polizei befanden. Als auf dem Grundstück Poststraße 21 nach Abbruch des alten Gebäudes das neue Feuerwehrgerätehaus entstanden war, fand die Verwaltung der Stadtwerke in dessen Obergeschoss provisorisch ein neues Domizil.

Die Unterbringungssituation der Dienststellen der Stadtverwaltung und der Stadtwerke sowie auch der Feuerwehr und Polizei wurde im Verlaufe der Fünfzigerjahre und der beginnenden Sechzigerjahre immer prekärer. Die städtischen Gremien haben sich erstmals Mitte 1960 mit der Unterbringung der städtischen Dienststellen, der Polizeidienststellen und der Feuerwehr befasst. Am 1. November 1960 beauftragte der Magistrat erstmals die Verwaltung, den erforderlichen Raumbedarf für eine neue Unterbringungslösung zu ermitteln. Nach längeren Vorbereitungen hat dann die Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 1964 beschlossen, nach dem Auszug der Realschule das alte Realschulgebäude am Schülper Weg als Rathaus umzubauen. Mit diesem Beschluss wurde der Magistrat beauftragt, ein Raumprogramm hierfür aufzustellen, in welches der Raumbedarf für die städtischen Gremien, die Stadtverwaltung, die Stadtwerke, den Bauhof und die Polizei einbezogen werden sollten.

Durch den erwähnten Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung von 1964 wurden die Bestrebungen für eine neue Gesamtlösung der Unterbringungsfrage städtischer und verwandter Dienststellen zwar erstmalig auf einen Nenner gebracht. Viel Erfolgsaussichten hatte dieses Projekt, wie sich schon kurze Zeit später herausstellen sollte, aber nicht. Denn kaum hatte die Realschule im Jahre 1967 ihr neues Gebäude im Gebiet des Schulzentrums an der Marienburger Straße bezogen, wurde es schon für andere, und, wie man wohl meinte, wichtigere Zwecke benötigt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss nämlich am 12. Dezember 1966 in diesem Zusammenhang, das alte Realschulgebäude vorübergehend für Zwecke der Volksschule und Sonderschule zu nutzen und zur Verfügung zu stellen. Ihren Grundsatzbeschluss von 1964 hob sie zwar damit nicht auf, aber im wesentlichen wohl nur deshalb, weil den Stadtvätern noch nichts Besseres zur Lösung der Rathausfrage eingefallen war. Überdies war längst klar, dass die zum "Schützenhof" hin gelegenen Gebäudeteile so abgängig geworden waren, dass ihre Weiterverwendung indiskutabel schien. Der Abriss ist ja auch kurze Zeit danach erfolgt.

Etwa um 1966/67 herum begann die Stadt, sich auf Initiative des damaligen Bürgermeisters Helmut Greve wieder intensiver mit der Rathausfrage zu befassen. Man ging an die detaillierte Raumprogrammplanung und stellte sehr bald, nämlich etwa 1968, fest, dass der restliche Teil des alten Realschulgebäudes erheblich zu klein sein würde, um entsprechend den grundlegenden Vorstellungen der Stadtverordnetenversammlung alle Dienststellen darin unterzubringen. Etwa zur gleichen Zeit tauchte deshalb in den Beratungen der städtischen Gremien der Gedanke auf, den Bau eines neuen Rathauses und hierbei möglicherweise eine gemeinsame Lösung mit dem im Zuge der Ämterneuordnung in Aussicht genommenen Amt Nortorf-Land mit dem Amtssitz in Nortorf anzustreben.

Die ersten Kontakte zwischen der Stadt und den Ämtern Bargstedt, Timmaspe und Borgdorf, die nach den damaligen Vorstellungen des Innenministeriums auf jeden Fall dem neuen Amt Nortorf-Land angehören sollten, fanden im Frühjahr 1969 statt. Im gleichen Zeitraum, nämlich am 14. März 1969, hob die Stadtverordnetenversammlung ihren Grundsatzbeschluss von 1964 auf und beschloss, nunmehr gemeinsam mit dem neu bildenden Amt Nortorf-Land ein Verwaltungsgebäude zu errichten und als Standort hierfür das von dem Bauern Röschmann zu erwerbende Grundstück an der Niedernstraße vorzusehen. Zu diesem Zeitpunkt bestand zwar mit den Vorläuferämtern des Amtes Nortorf-Land noch keine Einigung über die Durchführung dieses Gemeinschaftsprojekts, aber die Stadt hatte damit immerhin offiziell durch ihr höchstes Selbstverwaltungsgremium ihren Willen zu einer gemeinsamen Lösung bekundet und die Verwaltung zu verbindlichen Verhandlungen in diese Richtung ermächtigt.

Die Verhandlungsmöglichkeiten gestalteten sich für die Stadt besonders deshalb so schwierig, weil ihr als Partner zunächst nur die schon genannten Ämter Borgdorf, Timmaspe, Bargstedt und später auch noch Westensee gegenüberstanden, die unter sich in ihren Absichten durchaus keine einheitliche Linie verfolgten. Erst im Verlaufe der Jahre 1968 und 1969 zeichnete sich klar ab, dass mit Wirkung vom 1. April 1970 die genannten Ämter sowie die Gemeinden Deutsch-Nienhof und Emkendorf aus dem Bereich des Amtes Westensee zum neuen Amt Nortorf-Land zusammengeschlossen werden würden. Nach der tatsächlich zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Neuordnung umfasste das Amt Nortorf-Land rd. 9000 Einwohner in 18 Gemeinden.

Zum Sitz des neuen Amtes hatte der Innenminister erwartungsgemäß die Stadt Nortorf bestimmt, in deren Gebiet infolgedessen neue geeignete Räume für die Amtsverwaltung gefunden bzw. geschaffen werden mussten. Ein Teil der Dienststellen des Amtes konnte zwar schon kurz nach der Neubildung im Gebäude Kieler Straße 27 untergebracht werden. Ein anderer Teil musste aber aus Platzmangel im bisherigen Amtsgebäude Borgdorf verbleiben, so dass diese Lösung von vornherein ausgesprochen provisorischen Charakter behielt. Es war deshalb eigentlich von Beginn an beabsichtigt, in Nortorf ein neues Amtsgebäude zu errichten. Im vorigen Abschnitt wurde schon dargestellt, dass die Stadt Nortorf sehr frühzeitig in Verhandlungen mit den Vorläufern des Amtes Nortorf-Land getreten war und ihr Interesse an einer gemeinsamen Lösung für ein Verwaltungsgebäude dokumentiert hatte, in dem die Amtsverwaltung, die Stadtverwaltung, die Polizei und unter Umständen auch noch andere Behörden Unterkunft finden könnten. Schon damals wurde für dieses Vorhaben die Bezeichnung "Verwaltungszentrum" geprägt.

Auch das Innenministerium regte an, für beide Körperschaften in zentraler Lage Nortorfs ein gemeinsames Verwaltungsgebäude zu errichten und inspirierte eine derartige Gemeinschaftslösung, indem es attraktive Landeszuschüsse in Aussicht stellte. Der Bau sollte gegebenenfalls als "Musterfall" behandelt werden, da hier erstmalig eine Amts- und eine Stadtverwaltung ein Gebäude beziehen würden. Für ein gemeinsames Verwaltungsgebäude sprachen gewichtige Gesichtspunkte:

  1. Das von der Stadt für ihr neues Rathaus in Aussicht genommene Baugrundstück an der Niedernstraße hatte eine ausgezeichnete Lage im Verhältnis zum Stadtzentrum. Dieser Standortvorteil könnte auch der Amtsverwaltung zugute kommen, wobei lediglich sicherzustellen wäre, dass zwischen beiden Parteien die Rechtsverhältnisse an Grund und Boden sowie an dem Gebäude klar abgegrenzt und festgelegt werden.
  2. In einem gemeinsamen Verwaltungsgebäude könnten von Amt und Stadt Räume im Rahmen einer Mehrfach- und Mehrzwecknutzung verwendet werden. Das würde besonders für Repräsentationsräume (Sitzungssaal, Sitzungszimmer, Trauzimmer) und sonstige Räume (Aufenthaltsraum, Teeküche, Maschinenraum und dergleichen) gelten. Weiter gehören dazu die Außenanlagen und Abstellplätze für Kraftfahrzeuge.
  3. Ferner ist es möglich, in einem gemeinsamen Verwaltungsgebäude technische Einrichtungen gemeinsam zu nutzen.
  4. Besonders gravierend würde allerdings ins Gewicht fallen, dass die Kosten für eine gemeinsame Lösung sehr viel niedriger liegen würden, als wenn zwei Verwaltungsgebäude errichtet werden müssten.

Diese grundlegenden Überlegungen wurden auf beiden Seiten von der Überzeugung gelenkt, dass es eine wesentliche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sein muss, rationell mit öffentlichen Mitteln den bestmöglichen Verwaltungserfolg zu erzielen, Arbeitskraft, Zeit und Raum sinnvoll zu nutzen und auf allen Gebieten zweckmäßig einzusetzen. Immer mehr wird in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes eine Mehrfach- und Mehrzwecknutzung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen angestrebt. Aus dieser Sicht bot es sich geradezu an, dass benachbarte Verwaltungen verschiedener Körperschaften zu einer sinnvollen gemeinsamen Lösung der räumlichen Unterbringung zur Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben kommen. Durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Einrichtungen und Geräte wird mit Sicherheit dem Dienst an der Bevölkerung nicht geschadet und gewiss die Betreuung nicht geschmälert. Letztlich ging man bei den Verhandlungen zwischen Stadt und Amt davon aus, dass die Bevölkerung es positiv aufnehmen würde, wenn sich zwei an sich gesonderte Verwaltungen zu einer sparsamen und sinnvollen gemeinschaftlichen Nutzung von Einrichtungen entschließen.

Man war sich bei den Verhandlungen aber wohl auch stets bewusst, dass mit einem gemeinsamen Rathaus auch Schwierigkeiten verbunden sein werden, die vielfach vermutlich erst nach Inbetriebnahme des Gebäudes auftreten werden, dann nämlich, wenn es wirklich um die tägliche Übung der Gemeinsamkeiten geht. Dennoch war man sich einig in dem Bestreben, für alle auftretenden Fragen eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu treffen. Der Innenminister hatte jedenfalls bei seiner Begutachtung des Projekts hervorgehoben, dass nur eine gemeinsame Lösung der Unterbringungsfrage als gut und förderungswürdig angesehen werden könne.

An die grundlegende Willensbekundung der Nortorfer Stadtverordnetenversammlung vom März 1969 für ein gemeinsames Rathaus schloss sich eine längere Phase weiterer Verhandlungen mit den Vorläufern des Amtes Nortorf-Land sowie ab 1. April 1970 mit dem Amt Nortorf-Land selbst an, in die sich das Innenministerium und der Kreis wiederholt einschalteten. Im Herbst 1970 erklärte sich schließlich auch das Amt Nortorf-Land zum Bau eines gemeinsamen Rathauses bereit. Etwa gleichzeitig einigte man sich darauf, das Kieler Architekturbüro Weidling und Kettner mit der Ausarbeitung von Planungsvorschlägen zu beauftragen.

Aufgrund entsprechender Planungsvorschläge einigten sich noch Ende 1970 beide Partner auf die Errichtung eines zweigeschossigen Kompaktbaus, so wie er dann in der Folgezeit tatsächlich entstanden ist. Anfang 1971 wurde das schon erwähnte Architekturbüro mit der Erstellung eines Vorentwurfs für das neue Rathaus beauftragt. Die Kosten für das Projekt wurden damals grob auf rd. 3 Millionen DM geschätzt.

Nach intensiven Verhandlungen mit dem Amt fasste die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23. Februar 1971 einen Beschluss folgenden grundlegenden Inhalts: 

  1. Der vom Amt Nortorf-Land gewünschten Unterbringung der Amtsverwaltung im Erdgeschoß und der Stadtverwaltung im Obergeschoss des geplanten Neubaues im Interesse der gemeinsamen Sache stimmt die Stadt Nortorf trotz erheblicher Bedenken zu.
  2. Die Stadt Nortorf und das Amt Nortorf-Land sollen je zur ideellen Hälfte Eigentümer des Gesamtbauvorhabens einschließlich des Grund und Bodens werden.
  3. Die Baukosten für das neue Rathaus werden je zur Hälfte von der Stadt Nortorf und vom Amt Nortorf-Land aufgebracht, wobei jede Partei den ihr zufallenden Anteil selbst finanziert. Die Gesamtbaukosten sind jedoch zunächst um etwaige Zuschüsse der Mieter zu kürzen und dann zu halbieren.
  4. Die Auftragsvergabe und die Prüfung der Rechnungen sind gemeinsame Angelegenheit der Stadt Nortorf und des Amtes Nortorf-Land. Festgestellte Rechnungsbeträge sind von jeder Partei zur Hälfte zur Zahlung anzuweisen.
  5. Die Mittel für den Schuldendienst werden getrennt von der Stadt Nortorf und dem Amt Nortorf-Land aufgebracht.
  6. Die Fremdräume werden gemeinsam vermietet.
  7. Von den Betriebs- und Unterhaltungskosten wird zunächst der Erlös aus der Fremdvermietung abgezogen. Der nicht gedeckte Teil wird nach dem Verhältnis der in Anspruch genommenen Verwaltungsflächen auf Stadt und Amt umgelegt.
  8. Seine grundsätzliche Zustimmung hierzu erklärte der Amtsausschuss des Amtes Nortorf-Land durch seinen Beschluss vom 22. März 1971.

Am 26. Oktober 1971 konnte schließlich die Grundsteinlegung für das neue Rathaus stattfinden. Nach relativ kurzer Bauzeit, nämlich am 10. Mai 1972, fand das Richtfest statt.

Nach weiteren langwierigen Verhandlungen konnte im Herbst 1972 zwischen der Stadt Nortorf und dem Amt Nortorf-Land ein notariell beurkundeter Vertrag zur Regelung der Rechtsbeziehungen für das neue Rathaus abgeschlossen. Die dazu notwendigen grundlegenden Beschlüsse fasste die Nortorfer Stadtverordnetenversammlung am 21. April 1972 und der Amtsausschuss des Amtes Nortorf-Land am 28. April 1972. Sieht man einmal von dem juristischen Beiwerk in dem Vertrag ab, so findet sich in ihm eine Reihe von Regelungen, die von allgemeinem Interesse sein dürften. So ist in ihm festgelegt, dass die Stadt im Obergeschoss und das Amt im Erdgeschoss das Hauptnutzungsrecht besitzen. Die jeweils zuständige Partei kann die in "ihrem" Geschoss nicht selbst genutzten bzw. nicht der gemeinschaftlichen Nutzung unterliegenden Räume frei vermieten, was in erheblichem Maße auch geschehen ist.

Das neue Rathaus wurde am 11. Januar 1973 mit einer großen Feier offiziell eingeweiht. Am 14. Januar 1973 hatte die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, das Gebäude im Rahmen eines Tages der offenen Tür gründlich unter die Lupe zu nehmen. Der Andrang war an diesem Tage so groß, wie er wohl im weiteren Verlauf der Geschichte dieses Gebäudes nie wieder werden würde.

Nach jahrelangen Vorüberlegungen haben sich die Stadt Nortorf und das Amt Nortorf-Land als gemeinschaftliche Eigentümer ihres Verwaltungsgebäudes (Rathauses) in Nortorf im Jahre 1988 entschlossen, zur Werterhaltung dieses Bauwerks eine Grundinstandsetzung durchzuführen.

Das im Jahre 1972 bezogene gemeinsame Rathaus der Stadt Nortorf und des Amtes Nortorf-Land bedurfte zur Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit einer grundlegenden Instandsetzung insbesondere im Bereich der Fassade und der Fenster sowie des Daches. Die Grundinstandsetzung sollte ferner mit einer Wärmedämmung nach Maßgabe der derzeit maßgebenden Wärmeschutzverordnung verbunden werden. Die Maßnahme war keine Folge unterbliebener Unterhaltungsaufwendungen, sondern resultierte aus Mängeln, die sich eingestellt haben, obwohl der Neubau seinerzeit entsprechend den damals maßgeblichen Regeln der Bautechnik erstellt worden ist.

Im Verlaufe der Durchführung des Vorhabens, das sich auch deswegen nicht als einfach erwies, weil während der Baumaßnahme der Betrieb der beiden Kommunalverwaltungen und der sonstigen Mietparteien (u. a. Arbeitsamtsnebenstelle, Fremdenverkehrsverein) möglichst reibungslos weiterlaufen sollte, ergaben sich zahlreiche Notwendigkeiten zur Aufstockung des ursprünglichen Bauprogramms. Diese Notwendigkeiten resultierten teilweise aus Umständen, die sich stets ergeben, wenn etwas teilsaniert wird. So wurden zusätzliche Mängel erkannt und im Zuge der Maßnahme behoben. Es erwies sich zum Beispiel ferner als notwendig, in das Gebäude einen Aufzug sowie einen behindertengerechten Zugang neu einzubauen.

Auch wurde beispielsweise die Gelegenheit genutzt, die Büroräume völlig neu mit Bodenbelag auszustatten (über die Erneuerung der Fensterfrontanschlüsse hinaus).

Die Sanierung und Verbesserung des Verwaltungsgebäudes verursachte noch einmal Kosten in Höhe von rd. 2,7 Millionen DM. Land und Kreis unterstützten das Vorhaben dankenswerterweise mit 1,8 Millionen DM.