Standesamt

Anmeldung zur Eheschließung

Für die Anmeldung einer Eheschliessung (früher Aufgebot) ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (in der Regel Hauptwohnsitz) hat.

Die Eheschliessung selbst kann (falls gewünscht) in jedem Standesamt innerhalb des Bundesgebietes vollzogen werden. 

Der Termin für die Trauung sollte möglichst frühzeitig vereinbart werden; die formelle Anmeldung sollte so rechtzeitig erfolgen, dass fehlende Unterlagen ggf. noch von Ihnen beschafft werden können.

Bitte sprechen Sie Einzelheiten frühzeitig mit dem Sachbearbeiter / Standesbeamten ab.

Vorzulegende Urkunden:

Folgende Urkunden usw. sind anläßlich der persönlichen Anmeldung durch beide Verlobten vorzulegen: 

a) gültige Ausweispapiere

b) Aufenthaltsbescheinigungen der Verlobten vom zuständigen Einwohnermeldeamt. (Nicht erforderlich für Verlobte, die im Amtsgebiet gemeldet sind).

c) Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ausgestellt durch das Geburtsstandesamt

d) Geburts- bzw. Abstammungsurkunden der Kinder

e) ggf. Vaterschaftsanerkennung

f) ggf. Sorgerechtserklärung

g) Urkunde über die letzte Ehe

h) Nachweise über die Auflösung der Vorehe(n)

Bei Auslandsberührung:

Sollte einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind länderspezifisch eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, deren Abhandlung an dieser Stelle nicht möglich ist. In diesen Fällen ist daher auf jeden Fall vorher mit dem Standesamt Rücksprache zu halten, um detailliert alle Einzelheiten zu erörtern.

Gebühren:

Für die Anmeldung und Eheschließung sind ca. 100,00 € zu entrichten, hierin enthalten sind beispielsweise 50,00 € für die Anmeldung zur Eheschließung.Bei Besonderheiten, z.B. einer Eheschließung außerhalb des Rathauses oder mit Auslandsbeteiligung entstehen weitere Gebühren.

Über die genaue Gebührenhöhe informiert Sie Ihr Standesbeamter.

Sonstige Hinweise

Der Ablauf der Eheschließung (und mögliche Besonderheiten) wird gemeinsam vorab mit Ihnen besprochen. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, es dürfen jedoch weiterhin bis zu zwei volljährige, deutsch sprechende Trauzeugen benannt werden. Die Trauungszeremonie selbst nimmt etwa 20 - 25 Minuten in Anspruch.

Unsere Standesbeamten